Das sollten Sie über das Arbeitsvisum für China wissen
Das Arbeitsvisum für China unterscheidet sich insofern vom China Visum, dass Sie dort eine Tätigkeit gegen Bezahlung aufnehmen werden und über einen längeren Zeitraum, nämlich über 180 Tage, verweilen. Im Gegensatz zu Geschäftsvisa, die für Verhandlungen, Meetings oder beispielsweise Messebesuche ausgestellt werden und im Regelfall einen Zeitraum von 180 Tagen nicht überschreiten.